Bildungsurlaub Berlin

Der Bildungsurlaub in Berlin dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Berlin ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungszeit. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) geregelt.  

Wer hat in Berlin Anspruch auf Bildungsurlaub?

Folgende Menschen haben in Berlin einen Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeitsschwerpunkt im Land Berlin, arbeitnehmerähnliche Personen (freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Heimarbeiterinnen/Heimarbeiter sowie ihnen Gleichgestellte) und für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Man kann in Berlin frühestens sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Bildungszeit beantragen.

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Berlin Bildungsurlaub nehmen?

Bei den Bildungszeitveranstaltungen muss es sich um anerkannte Veranstaltungen in den Bereichen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung oder um Qualifizierungen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten handeln. Für die Berliner Bildungszeit anerkannte Veranstaltungen aus dem Bereich der politischen Bildung befassen sich beispielsweise mit politischen und gesellschaftlichen Unterschieden in verschiedenen Ländern oder dem Thema Demokratie. Die berufliche Weiterbildung umfasst z. B. zahlreiche Sprachkurse oder EDV-Trainings. Seminare zum Umwelt- und Naturschutz qualifizieren beispielsweise für ein Ehrenamt.

 

 

Wie viele Tage kann man in Berlin Bildungsurlaub nehmen?

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben sie Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Arbeiten sie an mehr oder weniger Tagen in der Woche, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Bildungsurlaub aus zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren verbinden. Dieser kann dann bis zu zehn Tage lang sein.   

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Berlin beachten?

Der oder die Beschäftigte muss den Bildungsurlaub so früh wie möglich beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin beantragen. Es muss aber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sollte die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, muss dies ebenfalls so früh wie möglich, spätestens aber zwei Wochen nach der Antragstellung passieren.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Berlin

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen, wenn im Betrieb nicht mehr als 20 Personen beschäftigt sind und wenn zehn Prozent der Anspruchsberechtigten die Bildungszeit bereits in Anspruch genommen haben. Ebenso können betriebliche Belange dem Bildungsurlaub entgegenstehen. Es kann auch vorkommen, dass andere Beschäftigte aufgrund von sozialen Aspekten den Vorrang für den Bildungsurlaub bekommen.

 

In Berlin ist folgende Stelle für die Bildungszeit zuständig:

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Referat II D,
Berufliche Qualifizierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin,
Tel.: 030 9013-7317, -7318, -8917,
Fax.: 030 9013-8988


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